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Spenden

Sie möchten die Arbeit des Fördervereins unterstützen?

Auf vielfältige Art und Weise kann die Arbeit des Fördervereins unterstützt werden. Ob als aktiver Helfer, durch Kauf von Familien- und Saisonkarten und auch durch Geld- und Sachspenden. Gerade auf Geldspenden sind wir als Förderverein angewiesen. Die Eintrittsgelder, der Betriebskostenschuß der Stadt und die ehrenamtliche Arbeit alleine können die laufende Betriebskosten für den Badebetrieb nicht decken. Daher sind zusätzliche Spenden notwendig, um Betriebskosten und Investitionen zum Erhalt und Verbesserung des Bades zu decken. Dafür ist jede Spende willkommen.

Wir sind ein Verein, dem die Gemeinnützigkeit zuerkannt ist.

Das bedeutet, Ihre Spende können Sie auch steuerlich absetzen.

Über Ihre Geldspende und/oder Sachspende können Sie von uns eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) erhalten.

Geldspenden können Sie auf eines unserer Konten überweisen.

 IBAN:BIC:
Sparkasse Minden-LübbeckeDE72 4905 0101WELADED1MIN
Volksbank Herford-Mindener Land eGDE37 4949 0070 0210 6108 00GENODEM1HFV

Bitte unter Angabe von Name/Firma Anschrift, Verwendungszweck: Spende

Übrigens:

Bei Spenden bis 200 EUR gilt Ihr Kontoauszug in Verbindung mit dem Ausdruck des Spendenauftrages als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Bei Spenden über 200 EUR wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt, die wir nach amtlichem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) ausstellen.

Gemäß § 50 Absatz 2 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) und bei Spenden bis 200 Euro (Kleinspenden) ab dem 1.1.2013 aufgrund der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen" ist anstelle der herkömmlichen Spendenbestätigung nach amtlichem Mustertext ein vereinfachter Spendennachweis zugelassen.
Damit genügen die üblichen Angaben auf einem Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Banking als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Diese Regelung gilt auch für mehrfache Spenden im Jahr, solange die einzelne Spende nicht 200 Euro überschreitet.